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ministerium die Auflassung der bakteriologischen Außenstation Kaisers—
lautern mit Wirksamkeit vom 4. April lfd. Irs. an verfügt.
Der Täatigkeitsbezirk der K. bakteriologischen Untersuchungsstation
Landau erstreckt sich von diesem Zeitpunkte an auf den ganzen Re—
gierungsbezirk. ade
Die Bürgermeisterämter haben die Tesinfekteren entsprechend zu
verständigen.
Schlosser.
Xro. 1392 D. d Dombura, den 5. Febrnar 1910
Zirkular*
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
5*
— —
4
Betreff:
Portopflicht von Pflichtanzeigen über
Krankheits- und Todesfälle.
Unter Bezugnahme auf die Ministerialentschließung vom 26. No—
vember 1909 (M.-A.Bl. S. 984 ausgesetzten Betreffs erhalten die
Bürgermeisteräwter demnächst eine Anzahl Kartenbriefe für Pffticht—
anzeigen an Bayerische Distrikts- und Ortspolizeibehörden über Krank—
heits- und Todesfälle, die nach Aufdruck des Dienstsiegels in ange—
messener Zahl den Aerzten, Babern, Hebammen und Leichenschauern
des Bürgermeistereibezirks zuzustellen sind.
Schlosser.