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auch wegen des Interesses des staatlichen Bergbaues tatkräftige Unter—
stützung. Diese Unterstützung ist umsomehr angezeigt, als die Elek—
trizitätsaktiengesellschaft Blieskastel, die ihren Strom von den K.
Preußischen Gruben Heinitz und Luisenthal bezieht, eine elektrische
Ueberlandzentrale für dasselbe Versorgungsgebiet plant und dadurch
mittelbar den staatlichen Kohlenbergwerken in der Pfalz eine fühlbare
Konkurrenz bereitet.
Bei dem Abschlusse der Stromlieferungsverträge werden besonders
vorteilhafte Bedingungen zu erzielen sein, wenn die Gemeinden als
Großabnehmer auftreten und die Herstellung des Leitungsnetzes sowie
die Verteilung des Stromes an die Einzelabnehmer selbst überne hmen
Auch würden die Gemeinden, ohne ein größeres Risiko auf sich zu.
nehmen, in die Lage kommen, die Strompreise den oöͤrtlichen Ver—
hältnissen anzupassen und durch Einrichtung der Hausleitungen auf
Gemeindekosten, gegen ratenweise Rückzahlung den Kleinbegüterten die
Möglichkeit des Anschlusses an das gemeindliche elektrische Leitungs—
netz zu verschaffen.
Indem ich vorstehendes deu Gemeinden auf Grund einer Mi—
nisterial-Entschließung v. 1. lfd. Mts. Nro. 3708,44 bezw. einer
Regierungs-Entschließung v. 16. Ifd. Mts. Nro. 4911 8 bekannt
gebe, füge ich bei, daß sich diese Anweisungen decken mit meinen
Ausführungen, die ich gelegentlich der Besprechung der Angelegenheit
in der Versammlung der Herrn Bürgermeister und Adjunkten am
1. bezw. 2. Ifd. Mts. gemacht haben.
Wiederhelt ergeht der Auftrag, anher Bericht zu erstatten, so—
bald mit einer Firma über Stromlieferung Verhandlungen angeknüpft
werden; auf alle Fälle ist bei etwa abzuschließenden Verträgen über
Stromlieferung die Genehmigung der Staatsbehörde vorzubehalten.
Das k. Staatsministerium hat mit der obenerwäͤhnten Entschließung
ausdruͤcklich angeordnet, daß alle Verträge über Stromlieferung der
Genehmigung des k. Staatsministeriums bedürfen.
Schlosser.