70
Nro. 139 D.
Homburg, den 15. Februar 1910.
Zirkular Ma41.
Ksnigliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter,
Presbyterien und Fabrikräte
des Bezirks.
Betreff:
Periodische Untersuchung der Glocken
Im Interesse der Instandhaltung des Geläutes auf den
Kirchtürmen, insbesondere der Erhaltung der Glocken, und
zur Hintanhaltung von Unglücksfällen erscheint es veranlaßt, daß die
Glecken und Gleckenstühle von Zeit zu Zeit, etwa alljährlich, einer
fachmännischen Prüfung unterstellt und die hiebei aufgedeckten Mängel
alsbald behoben werden. Als solche Mängel, die von Laien leicht
übersehen werden, kommen u. A. in Betracht: Streckung des Kloͤppel⸗
riemens, wodurch der Klöppel sich senkt und oft den dünnen Rand der
Glocke verletzt, mangelhaftes Schmieren der Achsenzapfen, Leckerwerden
der Aufhängbänder, der Zapfen und Nieten u. ssuw.
Es empfiehlt sich, daß die Kirchen- bezw. politischen Gemeinden
mit einem Sachverständigen (Glockengießer) über Vornahme der regel—
mäßigen Revisionen des Geläutes einen Vertrag abschließen. Soferne
mehrere benachbarte Gemeinden den gleichen Sachverständigen waͤhlen,
werden sich die Kosten ermäßigen und wohl den Betrag von 5 4
pro Glocke und Jahr nicht übersteigen.
Schlosser.