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mationsgesuch begründet ist oder nicht. Das MNichterscheinen der
Personen hat gegebenen Falles die Abweisung des Reklamationsge—
suches zur Folge.
Die angemeldeten sorgfältigst zu instruirenden Gesuche um Zu—
rückstellung und Befreiung sowie die etwaigen Traingesuche, welche in
derselben erschöpfenden Weise wie Reklamations-Gesuche schon zum
Musterungstermin zu instruieren sind, sind bis Längstens 15. März
mit Ladungsnachweis — nach Formular — in Vorlage
zu bringen. Hiezu wird bemerkt, daß in den Gesuchen auch anzu—
geben ist, ob und event. welche Unfall-, Alters-, Invaliden- ꝛc.
Renten oder Pensionen die Gesuchsteller beziehen.
Ich verweise hier nochmals auf mein Ausschreiben vom
10. Januar Ifd. Irs. Zirkular Nr. 12 dessen geuaueste Befolgung
ich unbedingt erwarten muß.
Etwaige Gesuche um zeit- und bedingungsweise Zuräückstellung
von Mannschaften der Reserve, RLandwehr, Ersatzreserve so—
wie Zurückstellungsgesuche von ausgebildeten Randsturmpflichtigen
II. Aufgebotes (Fd 118, 3. 122 und 123 der Wehrordnung), —
nicht zu verwechseln mit Gesuchen um Befreiung von den Uebungen,
welche jederzeit beschieden werden können, — sind vollstaͤndig vorbe—
reitet bis zum gleichen Termine vorzulegen
Schlosser.