Full text : 1910 (0011)

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Die Ladungsnachweise nebst den Stammrollen der Jahrgänge
1888, 1889 und 18090 sind längstens bis 15. März lfd. Irs. anher
zusenden.

Auf den Ladungsnachweisen ist der Jahrgang, dem der Militär—
pflichtige angehört, beizusetzen.
Die Militärpflichtigen sind vor Ausschreitungen eindringlich zu
verwarnen und ist denselben unter Hinweisung auf die bevorstehenden
Strafen im Falle von Ruhestörungen ein ruhiges, anständiges Ver—
halten auf der Reise und während des Aufenthaltes dahier zur Pflicht
zu machen.
Die Herren Bürgermeister haben sich gemäß 864 Ziffer 3 der
Wehrordnung an dem für die Gemeinden des Büurgermeistereibezirks
zur Vornahme der Musterung bestimmten Tage einzufinden. Im
Falle gesetzmäßiger Verhinderung können dieselben sich durch den Bür—
germeisterei-Adjunkten vertreten lassen.
Bezüglich der beizubringenden Beweise von denjenigen Militär—
pflichtigen, welche Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von
der Militärpflicht stellen oder an Gebrechen zu leiden behaupten,
wird auf den 9 63 Ziffer 7 und F65 Ziffer 5 u. 6 der Wehr—
ordnung verwiesen und sind hierauf die Beteiligten aufmerksam zu machen.
Bei der Prüfung der Gesuche um Zurückstell ung und
zertweise Befreiung, sowie um Zuteilung zum einjäh—
rigen Train, deren Verbescheidung jeweils unmit—
telbar nach der Musterung des betr. Militärpflichti—
gen stattfindet, haben auch diejenigen Personen zu erscheinen,
zu deren Gunsten der Antrag auf Befreiung oder Zurückstellung
2t. gestellt wird, beziehungsweise insoweit es sich um die Er—
neuerung eines bereits in den Vorjahren gestellten Gesuches
handelt, diejenigen Personen, zu deren Gunsten der Militär—
pflichtige in den Vorjahren befreit wurde. Ferner haben die über
16 Jahre alten ledigen Geschwister der betr. Militärpflichtigen zu
erscheinen. Das Erscheinen dieser Personen ist notwendig, damit die
Ersatzkommission selbst in der Lage ist zu beurteilen, ob das Rekla—
            
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