Full text : 1910 (0011)

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gefaͤßen auf die wichtigsten neuen Bestimmungen der oben citierten Ver—
ordnung (G.⸗V.Bl. 1909 S. 861 ff.), insbesondere der 989 2, 3,
6 bis 8, 11 bis 18, 16, 18 bis 20, 23 bis 25, 28, 30, 31, 41,
49, dann der allgemeinen polizeilichen Bestimmungen vom 17. De—
zember 1908 (R.G.-Bl. 1909 S. 3 und 51), insbesondere der 88
2. Abs. 1, 6, 12, 13. 15, 21 Abs. 2 Satz 2 u. 22 Abs. 2Satz 1,
endlich auf die Bestimmungen des Abschnitts III der eingangs er⸗
wähnten Ministerial-Bekanntmachung in geeigneter Weise aufmeksam
zu machen.

Schlosser.

Homburg, den 16. Febrnar 1910.

3irkular.

Konigliches Bezirksamt
Homburg.

An die Bürgermeisterämter
des Kantons Landstuhl.

Betreff:
Amtstag in Landstuhl.

Der nächste Amtstag in Landstuhl findet am Diens⸗
tag, den 1. März 1910, vormitt. von 9—212 Uhr
im Stadthause zu Landstuhl statt.
Die Bürgermeisterämter des Kantons Landstuhl werden unter
Bezugnahme auf das Zirkular vom 15. September 1903, betreffend
Einführung eines auswärtigen Amtstags in Landstuhl, beauftragt,
dies sofort im Gemeindebezirk in ortsüblicher Weise bekannt zu geben.

Schlosser.
            
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