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an der Versicherung beteiligen, trifft auf die einzelnen Gemeinden
nur ein geringer jährlicher Betrag; (am zweckmäßigsten wird in diesem
Falle die Prämie auf die einzelnen Gemeinden im Verhältnis der
Seelenzahl ausgeschlagen). Es ergeht deshalb auch an diejenigen
Gemeinden, die sich der Desinfektorenrersicherung gegenüber zunächst
noch ablehnend verhalten haben, die Aufforderung, nochmals in der
Beratung über diesen Gegenstand einzutreten und zu beschließen.
Die sämtlichen hienach zu fassenden Gemeinderatsbeschlüsse sind
bis längstens 5. März nächsthin anher in Abschrift vor
zulegen.
Schlosser.
Nr. 1335 D.
Homburg, den 14. Februar 1810.
—A
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Presbyterien des Bezirks
Betreff:
Präludienbuch zu dem pfälzischen
protestantischen Choralbuch.
Nach einer Regierungsentschließung vom 10. Februar c. Nr.
3468 8 besteht gegen die Anschaffung des im Verlage von Eugen
Crussinus, K. B. Hefbuchhandlung, in Kaiserslautern erscheinenden
„Präludienbuches zu den Chorälen der vereinigten protéstantisch-evan—
gelisch-christlichen Kirche der Pfalz“, herausgegeben von Heinr. Traut—
ner, aus Mitteln der pretestantischen Kultusgemeinden keine Er—
innerung.
Schlosser.