so
Homburg, den 12. Februar 1910.
— 32 ZJirkule
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betrefif:
Die Bekampsung der ansteckenden
Krankheiten, hier Versicherung der
Desinfelktoren.
Im Nachgange zum Zirkular Nr. 62 09 letzter Absatz und den
hiezu eingelaufenen Aemterberichten bezw. Gemeinderatsbeschlüssen
wird folgendes eröffnet:
Das unterfertigte Amt beabsichtigt, für die sämtlichen Desin—
fektoren, soweit deren Versicherung seitens der Gemeinden zugestimmt
wurde, einen Kollektiv-Versicherungsvertrag abzuschließen; jeder
Desinfektor soll gegen Unfall- und Infektionsgefahr bei Ausübung
des Berufes für den Todesfall oder bleibende Arbeitsunfähigkeit
mit je 3000 A, für vorübergehende gänzliche Arbeitsunfähigkeit mit
3 Al. täglich vom 1. Tage an versichert werden; die Versicherung
foll auf 10 Jahre abgeschlossen werden. Für jeden Desinfektor
beträgt bei diesen Versicherungssätzen die jährliche Prämie 2.AMBOä;
hiezu konmt noch eine einmalige Policegebühr von 2 M 850 S. Die
Prämien sind alljährlich pränumerando zu bezahlen.
Es ergeht hienach der Auftrag, einen Beschluß der Gemeinde—
räte dahin herbeizuführen, daß sie mit der geplanten Art der Ver—
sicherung der Desinfektoren einverstanden sind und daß sie den Vor—
stand des k. Bezirksamts Homburg, bezw. dessen Stellvertreter bevoll—
maͤchtigen, für die Gemeinde diesen Versicherungsvertrag abzuschließen.
Falls die sämtlichen Gemeinden eines Desinfektionsbezirks sich