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Somburg, den 11. Februar 19810.
Zirkular M31
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Abwehr und Vertilgung von Obst—
baumschädlinge.
Die Vorschriften über die Abwehr und Vertilgung der Obst⸗
baumschädlinge werden immer noch nicht eutsprechend beachtet.
Ich sehe mich daher veranlaßt, die distriktspolizeilichen Vor—
schriften vom 28. März 1907 (vergl. Zirkular Nr. 120 von 1907)
nachstehend nochmals mit dem Auftrage zum Abdrucke zu bringen,
dieselben wiederholt öffentlich bekannt zu geben und die gemeindlichen
Polizeiorgane, Feld- und Waldhüter hievon zu verstaͤndigen und zu
relehren, sowie zur strengen Ueberwachung anzuhalten.
Den Vorstinden der Obstbauvereine ist je ein Cxemplar dieses
Zirkulars mit der Weisung auszuhändigen, die Mirglieder dieser Ver—
eine von den erwähnten Vorschriften zu verständigen und zu veran—
lassen, ihrerseits dafür Sorge zu tragen, daß die Vertilgung der
Obstbaumschädlinge endlich in gründlicher Weise vorgenemmen wird.
Schlosser.
Distriktspolizeiliche Vorschriften,
betressend Abwehr und Vertilgung von Obstbaumschädlingen.
Gemäß Anordnung der kgl. Regierung der Pfalz, Kammer des
Innern, erläßt das k. Bezirksamt Homburg nach Einvernahme des
landwirtschaftlichen Bezirksausschusses Homburg auf Grund des Ar—