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Xro. 1217 D.
Homburg, den 10. Februar 1910.
Zirkular M 27.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Buͤrgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Warnung vor falschen Wanderlehrern.
Ein gewisser J. Sieger, Handelsgärtner von Althausen (Würt—
temberg), der sich als Wanderlehrer ausgibt und auf einen Auftrag
seitens eines landwirtschaftlichen Kreisausschusses in Württemberg be—
ruft, hat Ende vor. Jahres im Regierungsbezirke Oberbayern mehr—
fach Vorträge über den Nutzen des Obstbaues und der Sträucherzucht
und über Obst- und Beerenkultur und Zubereitung eines Haustrunkes
gehalten und dabei Bestellungen auf Obstbäume, Spalierobst und
Beerensträucher aufgesucht.
Die per Nachnahme gesandten Waren erwiesen sich vielfach als
sehr teuer und wurden Klagen über Uebervorteilung seitens der Be—
steller laut.
Ferner hat im vorigen Monat ein gewisser Göthling aus
Hannover den Amtsbezirk Schweinfurt bereist, um tierärztliche chirur—
gische Apparate sowie ein Buch landwirtschaftlichen Inhalts zu ver—
schleißen. Er nimmt dabei die Hilfe der Bürgermeister und der Polizei—
diener in Anspruch, um öffentliche Versammlungen zu veranstalten,
in welchen er über seine Artikel Vorträge halten will. Göthling
neunt sich „Wanderlehrer“ auch „Kreiswanderlehrer“ ohne von irgend
einer Behörde oder einer landwirtschaftlichen Organisation einen Lehr—
auftrag zu haben. Göthling ist ein Geschäftsreisender, der lediglich
auf Grund einer Gewerbelegitimationskarte gemäß ßH 44 0 der Gw.O.