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d.xo. 1078 D.
Homburg, den 5. Februar 1910.
Zirkular M26.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter und
Einnehmereien des Bezirks.
Betreff:
Die Postgebühren bei den Steuer—
und Gemeinde-Einnehmereien.
Bei der Untersuchung der Kaise und Geschäftsführung einer
Steuer- und Gemeinde-Einnehmerei wurde wahrgenommen, daß der
betreffende Steuer- und Gemeinde-Einnehmer aus den Kassen der
Gemeinden seines Cinnehmereibezirks nicht unbedeutende Aversen zur
Bestreitung von Portoauslagen bezieht.
Da die Posisendungen der Steuer und Gemeinde-Einnehmereien
unter die Portoablösung fallen, können Postgebühren nicht mehr oder
doch nur in ganz geringen Beträgen in Frage kommen.
Es ist daher die Gewährüng von Aversen für Pestgebühren an
die Steuer- und Gemeinde-Einnehmer nicht mehr veranlaßt.
Aversen der Einnehmereien für Postgebühren dürfen hienach
zukünftig in den Voranschlag nicht mehr aufgenommen werden und
sind die allenfalls noch anfallenden Postgebühren nach ihrem wirk—
lichen Anfalle zur Verrechnung zu bringen.
Schlosser.