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Itc. 424 D.
Homburg, den 14. Januar 13.
Zirkular 414.
Königliches Bezirksamt
Houiburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Vollzug der Gewerbeorduung.
Im Nachgange zum Zirkular vom 13. ds. Mts. gleichen Be—
treffs wird entsprechend einer Anregung des Gewerberates nachstehen—
des bekannt gegeben.
Um einen gleichheitlichen Vollzug der mit 4. Januar 1910 in
Kraft getretenen Gewer beordnungsnovelle vom 28. Dezember 1908
zu sichern, erscheint es dringend wünschenswert, daß die notwendigen
Aushänge für jugendliche Arbeiter sowie für Arbeiterinnen über 16
Jahre möglichst bald und einheitlich besorgt werden und erscheint es
am zweckmäßigsten, wenn die Formulare durch die Bürgermeisterämter
bezogen und den Gewerbetreibenden gegen Erlag der Selbstkosten über—
geben werden, soweit die Aushänge nicht schon anderweitig beschafft
sind. Zwecks notwendig werdender Erneuerung etwaiger Aushänge
wäre es am bequemsten, wenn die Bürgermeisterämter von den Aus—
hängen einzelne Epemplare vorrätig hielten, da die Gewerbetreibenden
sehr häufig nicht wissen, woher sie sonst die Plakate beziehen sollen.
Als Bezugsquelle dürfte unter anderen die Firma Karl Gerber,
Verlagsanstalt in München zu empfehlen sein, welche sich bereit
erklärt hat, Preisverzeichnisse in beliebiger Anzahl kostenlos zur Ver—
fuͤgung zu stellen.
Schlosser.