Full text : 1910 (0011)

399

Ne. 9804 D.

Homburg, 24. Dezember 1910.

⸗ ir
Zirkular McC 252.

Betreff:
Straßenpolizei.

Es sind Klagen darüber laut geworden, daß in Ortschaften
vielfach durch Lagern von Gegenständen, Stehenlassen von Fuhr—
werken auf und an den öffentlichen Straßen namentlich zur Nachtzeit
die Sicherheit des Verkehrs gefährdet werde.
Die Gendarmerie und die Bürgermeisterämter werden angewiesen,
ihr Augenmerk diesen Mißständen zuzuwenden und bei deren Be—
seitigung mitzuwirken. Wo nicht bereits ortspolizeiliche Vorschriften
das Stehenlassen von Fuhrwerken und das Lagern von Gegenständen
auf und an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen verbieten oder
einschränken, waͤre eventuell Strafeinschreitung nach 5F 366 Ziff. 9
R.-St.“G.«B. zu veraulassen.

Königliches Bezirksamt:
Schlosser.
            
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