Full text : 1910 (0011)

892

Nr. 8630 D.

Homburg, den 19. Dezember 1910

Zirkular MGée 247.

An die Bürgermeisterämter
u. Einnehmereien des Bezirks

Betreff:
Vermögens- und Schuldenstaud der
Gemeinden.

Nachstehend folgt Abdruck einer Entschließnug der K. Regierung
der Pfalz, Kammer des Innern vom 10. dss. Mts. Nro. 37031 8.
zur Kenntnis und Darnachachtung.
„Nach Mitteilung des K. siatistischen Landesamtes München
vom 28. vor. Mts. Nr. 11 120 hat sich bei Bearbeitung der Ge—
meindefinanzstatistik 190907 wieder ergeben, daß die alljährlichen
Nachweisungen über den Vermögens- und Schuldenstand der Gemein—
den häufig insoferne unvollständig und mangelhaft waren, als sie sich
lediglich auf das in der Gemeinderechnung vorgetragene Vermögen
und die dort ausgewiesenen Schulden erstreckten Vermögen und Schulden
der Neben rechnungen-blieben in der Regel rollständig unberücksich—
tigt, obwohl in der Ministerial Bekanntmachung vom 5. Oktober 1889,
den Vermögens- und Schuldenstand der Gemeinden betreffend (M.⸗
A. Bl. S. 30) ausdrücklich vorgeschrieben ist, daß in der Schulden—
standsuͤbersicht saämtliche Schulden der Gemeinde, gleichviel ob sie
in der Gemeinderechnung eder in einer besonderen Nebenrechnung ver—
rechnet sind, vorgetragen werden müssen und daß die Vermoͤgens⸗
übersicht sich auf das gesamte gemeindliche Vermögen an Kapitalien,
Realitäten und Rechten (mit Ausnahme des Stiftungsvermögens)
zu erstrecken hat.
Unter diesen Umständen war eine statistische Verardeitung der
Nachweisungen für 1908 nicht möglich.
Es ergeht daher an die vorgenannten Behörden der nachdrückliche
            
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