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meinde ordnungsgemaͤß desinfiziert wird. Aus diesem Grunde wird
daher auch bei den nächsten Distriktsratssitzungen von diesamts ein
Antrag gestellt werden, daß den Gemeinden, welche mit Desinfektions—
kosten schwer belastet sind, eine Unterstützung aus Distriktsmitteln ge—
währt werden soll; insbesondere soll dadurch ein Ausgleich geschaffen
werden gegenüber dem Umstande, daß die vom Standorte des Des—
infektionswagens weiter entfernten Gemeinden höhere Transportkosten
haben als die näher liegenden.
Königliches Bezirklsamt:
Schlosser.
Nr. 9663 D.
Homburg, den 18. Dezember 18106.
Zirkular M 246.
Betreff:
Wiederbesetzung des Kehrbezirks
Waldmohr.
Der Kaminkehrbezirk Waldmohr wurde durch rechtskräftigen
diesamtlichen Beschluß dem Kaminkehrermeister Jakob Winkler,
bisher Geschäftssührer des Kaminkehrbezirks Homburg, verliehen
und wird von demselben vom 1. nächsten Jahres ab versehen werden.
Mit diesem Zeitpunkt erlischt sowohl die Funktion des Winkler
als Geschäftsführer des Kaminkehrbezirks Homburg als die des
bisher für den Kaminkehrbezirk Waldmohr aufgestellten Geschäftsführers
Scherne.
Dies ist in den Gemeinden des Kehrbezirks Waldmohr is.
Zirk. 170,08) seitens der beteiligten Bürgermeisterämter öffentlich
bekannt zu machen.
Königliches Bezirksamt:
Müuller.