Full text : 1910 (0011)

B. Daß die Feststellung der Verhältnisse der Eltern
in eingehendster Weise zu erfolgen hat, sollte eigentlich nicht
besenders erwähnt zu werden brauchen. Festzustellen ist hier
vor allen Tingen, was die Eltern tatsächlich arbeiten und
tatsächlich verdienen.
O. Ganz besondere Sorgfalt ist aber auch der Feststessung
der Verhältnisse der Geschwister zu widmen. Ziffer 5 des
Formblattes ist bezüglich sämtlicher Geschwister auszu—
füllen; außerdem ist bezüglich der verheirateten Ge—
schwister ein besonderer Fragebogen nach der Anlage auszu—
füllen; bei den ledigen sind folgende Fragen zu beantworten:
a) sind sie werktags- oder sonntageschulpflichtig, oder
aus der Schule entlassen?
b) sind sie aus der Schule entlassen:
was arbeiten sie?
was verdienen sie?
warum werden sie nicht in Dienst geschickt?
D. Wenn behauptet wird, daß die Eltern oder Ge—
schwister krank oder arbeitsbeschränkt sind, so sind dem
Gesuche ärztliche Zengnisse beizufügen. Aerztliche Zeugnisse,
welche nicht von einem Amtsarzte ausgestellt sind, beduͤrfen
der Beglaubigung.
5) üeber das Gesuch haben drei unparteiische Familienväter
ein Gutachten abzugeben. Diese Personen sind von amts—
wegen beizuziehen; es ist unzulässig, die Auswahl den
Gesuchstellern zu uüberlassen oder gar die Gesuchsteller zu be—
auftnnagen, drei Personen ausfindig zu machen. Derartige
von den Gesuchstellern ausgewählte oder ausfindig gemachte
und dem Bürgermeisteramte vorgeführte Personen können nicht
als unparteiische Gutachter angesehen werden.
6) Die Herrn Bürgermeister sind verpslichtet beim 2Nuste⸗
rungs- und Aushebungsgeschäft über die Verßhältnisse
der Familie die verlangte Auskunft zu geben. Daraus
            
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