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Nio. 9626 D.
omburg, den 15. Dezember 18010.
Zirkular M 243.
An die
Bürgermeisteraͤmter des Bezirks.
Betreff:
Anmeldung und Besichtigung der
Hunde im Jahre 1811.
Unter Bezugnahme auf die oberpolizeilichen Vorschriften über
die Visitatien der Hunde vom 21. Juni 1904 (K.-A.-Bl. S. 119
folgt nachstehend das Verzeichnis für die Anmeldung und Besichtigung
der Hunde im Jahre 1941 mit dem Auftrage, diese Termine gehörig
bekannt zu machen und das weitere nach Maßgabe des Zirkulars
Nro. 74 vom 11. Dezember 1892 zu veranlassen. Für Abstellung
eines geeigneten Lokals, wobei, wenn irgend möglich, von der Be—
nützung eines Wirtslokals Abstand zu nehmen ist, für die Visitation
und einer Person zur Mithilfe bei Führung der Register ist Sorge
zu tragen. Die Hundebesitzer haben für die früher versteuerten Hunde
die Quittung vom Vorjahre mitzubringen.
Die Hunde sind durch eine erwachsene Person an der Leine
vorzuführen, bissige Hunde mit einem Maulkorbe.
Die Bekanntgabe der Termine hat mindestens 14 Tage
vorher zu erfolzen.
Auch die Fleischbeschauer haben sich mit dem Tagebuch beim
k. Bezirkstierarzte rechtzeitig einzufinden.
Das Tagebuch muß für das Jahr 1910 abgeschlossen und die
Gesammtsumme der im Jahr 1910 geschlachteten Tiere nach Gattungen
zusammengestellt, sowie die Zahl der Beanstandungen aufgeführt sein.