des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten an die Kammern
des Landtags gebracht werden und daß das Staatsministerium des
Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten — von ausnahms—
weisen Verhältnissen abgesehen — es ablehnen müßte, verspätet ein—
gelaufene Gesuche den Kammern des Landtages zu übermitteln.
Königliches Bezirksamt:
Schlosser.