Full text : 1910 (0011)

Nr. 9212 D

Domburg, den 1. Tezember 1810.

3irkular.

An die
Fabrikräte und Presbyterien
des Bezirks.

Betreff:
Die Gesuche um Gewährung frei—
williger Staatsbeiträge sür Kultus—
bauten.

Nachstehend folgt Abdruck einer Regierungsentschließung vom
16. November c. Nro. 35142 8 zur Kenntnis und Beachtung.
Unter Hinweis auf die in Nr. 34 des M.A.Bl. für Kirchen—
und Schulangelegenheiten veröffentlichte Ministerial-Entschließung vom
27. Oktober l. Is. Nr. 26409 wird
1. als Termin für die Einreichung etwaiger Gesuche um Ge—
währung freiwilliger Staatsbeiträge für Kultusbauten bei den Kgl.
Bezirksäͤmtern der 20. Februar 1911,
2. als äußerster Termin für die Vorlage der sorgfältig zu in—
struierenden Gesuche bei der Kgl. Regierung, Kammer des Innern,
der 20. März 19 11 bestimmt.
Auf ersteren Termin ist in den bezirksamtlichen Bekanntmachungen
noch besonders aufmerksam zu machen und dabei zu bemerken,
1. daß freiwillige Staatsbeiträge nur für kirchliche Neu—
und Erweiterungsbauten oder für solche Hauptreparaturen bewilligt
werden, welche einen Neubau zu verhindern geeignet sind, sodaß
Schulhausbauten, Aufwendungen für innere Kircheneinrichtungen
u. s. w. unberüuͤcksichtigt bleiben;
2. daß Gesuche um freiwillige Staatsbeiträge für Kultusbauten
nur dann einer näheren Würdigung unterstellt werden, wenn sie auf
dem vorgeschriebenen Dienstweg durch das Kgl. Staatsministerium
            
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