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Nro. 9266 D.
Homburg, den 8. Dezember 1810.
Zirkular M 239.
An die Buͤrgermeisterämter,
Gendarmeriestationen und Di—
striktsstraßenwärter des Bezirks.
Betreff:
Fuhrwerksverkehr bei Nacht.
Wiederholt habe ich persönlich die Wahrnehmung gemacht, daß
auf den Landstraßen bei Dunkelheit die wenigsten Wagen mit Licht
versehen sind; gleiches gilt von den Radfahrern.
Nachdem ich sehe, daß in dieser Hinsicht alle Verwarnungen nicht
nützen, ergeht der strenge Auftrag, gegen alle Zuwiderhandelnde un—
nachsichtlich und rücksichtslos Strafanzeige zu erstatten.
Die Bürgermeisterämter haben die einschlägigen Strafvorschriften
mit obiger Anweisung nochmals ösfentlich bekannt zu geben.
Königliches Bezirksamt:
Schlosser.