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1907 Nr. 58) wird darauf aufmerksam gemacht, daß zur Ver—
meidung der Streichung in den Bewerberverzeichnissen die Wieder—
holung der Meldung der vor dem 1. Januar 1910 in denselben vor—
gemerkten Militäranwärter oder Inhaber des Anstellungsscheines
durch die Stellenanwärter bis zum 1. Dezember 1910 bei der be—
tressenden, die Verzeichnisse führenden Behörde zu bewerk—⸗
stelligen ist.
Hierbei sind die in den Familien-, Vermögens-, Gesundheits—
und sonstigen wesentlichen Verhältnissen etwa eingetretenen Aender—
ungen anzugeben. Die Richtigkeit der Angaben ist seitens der nicht
mehr im aktiven Dienste befindlichen Stellenanwärter durch Beilage
eines amtlichen Leumunds- und Vermögenszengnisses zu bescheinigen.
Bei der Erneuerung der Meldung sind ferner auch die vom
Stellenanwärter bei der Bitte um Vormerkung oder später allenfalls
vorgebrachten besonderen Wünsche in Bezug auf die angestrebte Be—
dienstung, soweit sie aufrecht erhalten werden wollen, ausdrücklich zu
wiederholen.
München, den 19. Oktober 1910.
J. V.
gez. Staatsrat von Schoch. Staatsrat v. Krazeisen.