Full text : 1910 (0011)

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Bestimmungen vollständig vertraut zu machen. Ueber die Obliegen—
heiten der Zähler giebt die ihnen zu behändigende Anweisung er—
schöpfenden Aufschluß.
Im Laufe des November wird eine gemeinsame Besprechung der
Zähler unter Anwesenheit eines Bezirksamtsbeamten über die gleich—
heitliche Vornahme des Erhebungsgeschäftes und dessen sachgemäßen
Vollzug stattfinden. Der Termin wird noch eigens bekannt gegeben
werden.

Die Zähler haben die Zählungslisten (Formular 1) an
die einzelnen Haushaltungen in der Zeit vom 27. bis 30. November
auszuteilen und vom Mittag des 4. Dezember an wieder einzu—
sammeln; die Einsammlung muß spätestens am Abend des 3. De—
zember beendet sein. Hieran anschließend haben die Zähler sofert
die Kontrellisten (Formular 11) aufzrund der Einträge in den
Zählungslisten nach näherer Bestimmung der Anweisung genau und
erschöpfend auszufüllen.
Nach beendeter Zählung haben die Bürgermeisterämter die
Zählungs- uund Kontrollisten inbezug auf ihre Vollständigkeit und
Richtigkeit gFenauestens zu prüfen und die erforderlichen Er—
gänzungen und Berichtigungen vornehmen zu lassen.
Auf Grund' der geprüften Kontrollisten, event. unter Zuhilfe—
nahme der Zählungslisten ist die Gemeindebevölkerungsliste
nach Ortschaften unter Benutzung des den Bürgermeisterämtern zu—
gehenden Formulars herzustellen.
Es ist sorgfältig darauf zu achten, daß die Einträge in der
Gemeindeberölkerungeliste mit jenen der Kontrollisten bezw. der Zähl⸗
ungslisten vollständig übereinstimmen.
Das gesammte Zählungsmaterial ist nach Zählbezirken und
Nummcrau der Haushaltungslisten geordnet nebst der Gemeindebe—
völkerungsliste, sowie den nicht benutzten Formularien bis Iängstens
12. Dezember lfid. Irs. anher einzusenden.
Im Uebrigen erwarte ich bestimmt, daß das Zaͤhlgeschäft allent—
halben im Bezirke in sorgfältigster und gewissenhaftester
            
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