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Henbarg, den 28. Oltobe: 1910.
Zirkular Me 200
An die
Buͤrgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Volkszählung am 1. Dezember 1810.
Am 1. Dezember Ufd. Irs. hat eine allgemeine Volks—
zählung stattzufinden.
Durch dieselbe sell die ortsanwesende Berölkerung, das ist die
Gesammtzahl der in der Nacht vom 30. November auf
den 1. Dezember ständig odervorübergehend anwesen—
den Personen ermittelt werden. Dabei gilt als entscheidender
Zeitpunkt die Mitternacht, so daß von den in dieser Nacht Geborenen
und Gestorbenen die vor Mitternacht Geborenen und die nach Mitter—
nacht Gestorbenen mitzuzählen sind.
Etwa nötig werdende Nachzählungen sollen sich auf den Staud
vom 1. Dezember 1910 beziehen.
Die Vornahme der Zählung hat genau in der in der Minister ial—
Entschließung vom 8. Oktober l. Irs. (Min.A. Bl. Nr. 37
S. 677 ff.) vorgeschriebenen Weise zu erfolgen und ist mit größter
Sorgfalt durchzuführen.
Die erforderlichen Zählungsformulare folgen demnächst. Allen—
fallsiger Mehrbedarf wäre sofort anzuzeigen.
Die Einteilung der Zählbezirke und Aufstellung der Zähler hat
sofort stattzufinden und empfiehlt es sich, die Bildung der Zaͤhlbe⸗
zirke jener der Volkszählung vom Jahre 1905 möglichst anzupassen.
Einem Zählbezirke sollen in der Regel nicht mehr als 50 Haus⸗
haltungen zugeteilt werden.
Die Herren Büuͤrgermeister, Adjunkten, Gemeindeschreiber und
ganz besonders die aufgestellten Zaͤhler haben sich mit den einschlägigen