Full text : 1910 (0011)

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Staatsangehörige nur dann verweigert werden, wenn der Reise ge—
setzliche Hindernisse z. B. Militärpflicht, Polizeiaufsicht, gerichtl.
Untersuchung ꝛc. entgegenstehen.
Die Bürgermeisterämter haben daher bei der Vorlage diesbe—
zügliche Auträge neben der üblichen Bescheinigung jeweils folgende
Belege ꝛc. zu erbringen:
1. Bürgermeisteramtliche Bescheinigung, ob der Gesuchsteller
a) etwa Alimente zu zahlen oder sonstige armengesetzliche
Verpflichtungen zu erfüklen hat;
b) ob er nicht in der Absicht verreist, um sich dem Dienste
im stehenden Heere ober der Marine zu entziehen;
c) ob etwas Nachteiliges während seines Aufenthaltes in der
Gemeinde gegen ihn bekannt wurde.
2. Nachweis über die etwaigen gerichtlichen Strafen.
3. Nachweis von der K. Staatsanwalischaft und dem K. Amte⸗
anwalte
a) daß Gesuchsteller nicht in Untersuchung steht und
b) daß er keine Strafen zu verbüßen hat.
4. Bescheinigung des K. Nentamtes und der K. Einnehmerei,
daß er sich mit der Zahlung öffentlicher Abgaben nicht im Rück—
stande befindet.
Bei den Anträgen um Ausfertigung von Reisepässen ist noch
neben den genannten Belegen ꝛc. die Personalbeschreibung — wie
Statur, Haare, Augen, Gesichtsform und besendere Kennzeichen —
des Gesuchstellers anher anzugeben und ist bei Minderjährigen die
schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder Vormundes
zu erholen.
Ich erwarte bestimmt, daß besagte Nachweise ꝛc. bei ferneren
diesbezüglichen Vorlagen den betreff. Verhandlungen beiliegen.

Schlosser.
            
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