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Homburg, den 113. Januar 1810.
Zirkular AMs 10.
Königliches Bezirksamt
Hou burg.
An die
Buͤrgermeisterämter des Bezirks
Betreff:
Gemeindewahlen für 1910/14.
Es ergehen folgende Aufträge:
. Nachdem die Beeidigung der Bürgermeister bezw. Rückerinne—
rung an den geleisteten Eid erfolgt ist, haben dieselben, soweit noch
nicht geschehen, die Gemeinderäte einzuberufen, zu verpflichten und in
ihre Stellen einzuweisen (Art. 57 Abs. III der Gde.Ordg.)
Formulare der Verpflichtungsprotokolle sind in entsprechender
Anzahl bereits zugegangen; die aufgenommenen Protokolle sind in der
Registratur sorgfältigst aufzubewahren.
2. Mit Regierungsentschließung vom 28. Nvbr. 1909 Nr. 34748k
(K.A.Bl. S 155) wurden die zurückgetretenen oder für ihre bis—
herigen Stellen nicht mehr gewählten Bürgermeister und Adjunkten,
soweit sie bisher die Stelle eines Standesbeamten oder siellvertretenden
Standesbeamten bekleidet haben, von diesen Stellen enthoben und an
deren Stelle die neugewählten Bürgermeister zu Standesbeamten und
die am Sitze des Bürgermeisters wohnenden Adjunkten zu deren
Stellvertretern bestellt. Dies ist den betreffenden Personen bekannt
zu geben. Ueber den Vollzug von 1 und 2 ist bis längstens 20
Ufd. Mis. zu berichten.
3. Nach der Verpflichtung der Gemeinderäte durch den Bürger—
meister haben dieselben sofort zur Wahl des Armenpfleg—
schaftsrates nach Maßgabe des Art. 22 ff. des Armengesetzes zu