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1892 und Ziffer 13 der MinisterialBekanntmachung vom 15. Ok—
tober 1892 (G.- und V.Bl. 1892 S. 185 und 621) entsprechend
dem Antrage des Stadtrates Homburg vom 12. August 1910 und
nach Anhörung einiger beteiligter Arbeitgeber und Arbeitnehmer der
Betrag des ortsüblichen Taglohnes in der Stadt Homburg in nach—
stehender Weise mit Wirkung vom 1. April 1911 an neu festgesetzt:
Für Personen über
16 Jahren
Für Personen unter
16 Jahren
männlich
weiblich
nännlick
weiblich
30
20
46 o4—
Vom 1. April 1911 an muß der neue Taglohnsatz in allen
Fällen angewendet werden, in welchen der ortsübliche Taglohn als
Maßstab der Berechnung zu dienen hat. Mit diesem Termin tritt
der bisherige Satz außer Kraft.“
gegert
40
üher
Müller.