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Der Genannte ist jedoch seit seiner Entlassung aus dem vorbe—
zeichneten Spitale unbekannten Aufenthalts und konnute deshalb zur
Sache bis jetzt noch nicht gehört werden.
Ich stelle daher das ergebenste Ersuchen, ihn zwecks Erledigung
des anhängigen Heimatermittelungsverfahrens im Betretungsfalle über
seine Heimatangehörigkeitsverhältnisse, insbesondere auch darüber ge—
fälligst einvernehmen zu wollen, ob er jemals die Entlassung aus dem
bayerischen Staatsverbande nachgesucht und erhalten und ob er etwa
selbstständig eine neue Heimat, event. wann, wo und durch welche
Behörde erworben hat, ferner in welcher bayerischen Gemeinde er
Heimatrechte in Anspruch nimmt.
Littig.