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Nr. 7220 D.
Homburg, den 16. September 1810.
Zirkular M 175.
Betreff:
Vornahme einer außerordentlichen
Viehzählung am 10. Oktober 1910.
Gemäß Entschließzung des K. Staatsministeriums des Innerm
vom 10. d. M. (Min.Amtsbl. Nr. 33) findet am 10. Oktober d. J.
eine außerordentliche Viehzählung statt, die sich auf die Haupt—
viehhaltungen — Rinder, Schafe, Schweine, Ziegen — zu erstrecken hat.
Zum Vollzuge dieser Ministerial-Entschließung ergehen folgende
Anordnungen:
1. TDie Bürger meister haben sich ungesäumt an der Hand
der erwähnten Ministerialentschließung, dann der Haushaltungsliste
mit Erläuterungen und der Anweisung für die Zähler, die sich auf
der Rückseite der Kontrolliste befindet, mit dem Zählgeschäft vertraut
zu machen und für die erforderlichen Vorbereitungen Sorge zu tragen.
2. Soweit veranlaßt, sind zunächst zur Erleichterung des Zählge—
schäftes die Gemeindebezirke in entsprechende Zählbezir ke einzuteilen.
Gleichzeitig sind die Zäh ler aufzustellen und diese mit den Zählungs—
formularen zu versehen. Jedem Zähler sind mindestens 2 Kontrol—
listen zu behändigen, damit er ein Reserveexemplar zur Verfügung hat.
3. Die Zählung erfolgt durch Umfrage in den Haus haltungen.
Es ist deshalb an jede Haushaltung, in welcher sich Rinder, Schafe,
Schweine oder Ziegen befinden, eine besondere Liste (Haushaltungs;
liste) abzugeben.
4. Die Zähler haben sich schon vor der Verteilung der Listen
uüͤber die Zahl derjenigen Haushaltungen zu vergewissern, welche Vieh
der bezeichneten Gattungen halten bezw. am 10. Oktober halten wer⸗
den, damit etwaige Nachbestellungen von Zählungsformularen noch
rechtzeitig gemacht werden können.
5. Die auf Seite 4 der Kontrolliste abgedruckte Anweisung
ist von den Zählern genauest zu beachten. Insbesondere sind die