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Für den Antrag um Ausstellung eines neuen Führerscheins
wird folgende Fassung des Antrags empfohlen:
„Unterzeichneter stellt hiermit Antrag auf Erteilung eines Führer—
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Die vorgeschriebenen Belege liegen bei:
a. Photographie (siehe oben); auf deren Rückseite ist der Name
der dargestellten Person anzugeben,
b. ärztliches Zeugnis (siche oben),
o. das bisherige Führerzeugnis des Unterzeichneten, um dessen
möglichst sofortige Rückgabe gebeten wird,
d. eine beglaubigte Abschrift der Zulassungsbescheinigung des
von dem Gesuchsteller zur Zeit geführten Kraftfahrzeuges
(falls das Führerzeugnis nicht das zur Zeit benützte Fahr—
zeug angibt).
Das Bürgermeisteramt hat darauf die Abschrift des Führer—
zeugnisses mit dem Original zu vergleichen und gegebenen Falles als
richtig zu beglaubigen; das Original des Führerscheins ist darauf
wieder zurück zu geben. Der Antrag mit den übrigen Belegen nebst
der beglaubigten Abschrift des Führerscheins ist anher vorzulegen
(s. R.-G.“Bl. 1910 S. 440 3. VII).
Bei der erstmaligen Erwirkung eines Führerscheins ist der
Antrag des Bewerbers beim Buͤrgermeisteramt des Wohnortes zu—
stellen; diesem Antraze sind beizufügen
s. ein Geburtoschein, falls das Bürgermeisteramt nicht aus eigener
Wissenschaft die Bestätigung abgeben kann, daß der Autrag—
steller über 18 Jahre alt ist,
b. eine Photographie (Brustbild in Visit-Format unaufgezogen),
c. ein aäͤrztliches Zeugnis (w. oben, M.-A.“Bl. 1910 S. 485 3. 1).
d ein Nachweis betreffend Erlernung des Fahrdienstes
(s. R.-G.“Bl. 1910 S. 437 Anlage B 3. I).
Für deun Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeugs zum öffent—
lichen Verkehr ist das bisherige Formular (M.A.Bl. 1910 S. 215 und
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