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nehmen mit dem Amtsarzte hiemit angeordnet, daß die Hebammen des
Bezirks bis längstens 1. Januar s1911 im Besitze eines Normal⸗
thermometers — resp. amtlich geprüften Thermometers sein müssen; der
zweite, entsprechende Thermometer muß bis 1. Juli 1911 be—
schafft sein.
Hievon sind die Hebammen des Bürgermeistereibezirks gegen
Nachweis zu den gemeindlichen Akten zu verständigen.
Muller.
Nro. 6830 D.
Homburg, den 81. August 1810
Zirkuͤlar AM163.
Betreff:
Errichtung einer elektrischen Ueber⸗
landzentrale sür die Pfalz.
Mit Zustimmung des k. Staatsministeriums des Innern fertigt
die Rheinische Schuckertgesellschaft zur Zeit Detailprojekte über Auf—
stellung von Ortsnetzen an, welche im Falle der Errichtung einer
Ueberlandzentrale an diese anzuschließen wären.
Die Bürgermeisterämter werden im Vollzuge einer Regierungs⸗
entschließung vom 29. c. Nr. 20924 8 beaustragt, den Beamten jener
Gesellschaft die etwa gewünschten Aufschlüsse, deren sie zur Projekt—
fertigung bedürfen, zu erteilen.
J. V.
Muͤller.