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don barg, den 22. August 10 10.
Zirkular M 138.
An die
Buͤrgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Vollzug des Wassergesetzes, hier In—
standhaltung der Privatflüsse und
Bäche.
In Zirkular Nr. 154 gleichen Betreffs ist ein Fehler unterlaufeu.
Bei A II ist anstelle „bis längstens 15. Oktober jeden Jahres“
„bis längstens 15. August jeden Jahres“ zu setzen, wie dies auch
aus dem drittletzten Absatze des Zirkulars hervorgeht.
Hienach ist das Zirkular sofort handschriftlich abzuändern und
die Bekanntmachung zu wiederholen.
J. V.
Müller.