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Die Krankenhausverwaltungen wurden verständigt, dem Hans—
die Aufnahme zu verweigern, wenn nicht wirklich ein dringender Anlaß
zur Krankenhausverpflegung vorliegt.
Die Heimatgemeinde wird, von solchen dringenden Fällen abge—
sehen, den Kostenersatz für die Folge regelmäßig verweigern.
Littig.