263
In der zwe'—‘en Hälfte des Juli jeden Jahres haben die
Bürgermeisterämter eine genaue Kentrolle der Instandhaltungsarbeiten
vorzunehmen und etwaigen unen Verpflichteten eine letzte Frist
von 8 Tagen zur ordnunzegemäßen Reinigung zu setzen. Nach
fruchtlosem Ablauf auch dieser Frist sind die Namen der Säumigen
sofort anber anzuzeigen, damit deren Bestrafung veranlaßt und die
Reinigung auf deren Kosten angeordnet wird.
Zleber den Befund der vorgenommenen Kontrolle der In—
standhaltungsarbeiten, welche durch das k. Kulturbauamt ciner Prüfung
unterzegen werden, haben die Bürgermeisterämter zuver—
lässig bis 15. August jeden Jahres Anzeige anher zu
erstatten.
Alle früheren Zirkulare über Fluß- und Bachreinigung werden
hiemit außer Kraft gesetzt.
Für das laufende Jahr wird ausnahmsweise gestattet, daß
die Bachreinigung erst nach der Grummeternte vorgenommen
wird. Die Kontrolle ist in der ersten Hälfte des Oktober zu
vollziehen und über den Befund bis 15. November zu berichten.
Schlosser.
Nr. 6010 D.
Romburg, 4. August 1919.
Zirkular Ad 155.
An die Bürgermeisterämter,
Lokalschulinspektionen u. Lehrer
des Bezirks.
Betreff:
Scharlacherkrankungen.
In letzter Zeit erfuhr ich wiederholt von Aerzten, daß Kinder
mit schweren Nierenerkrankungen in ihre Behandlung gekommen seien,