Full text : 1910 (0011)

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Nr. 6500 D.

Homburg, den 11. August 1810.

Zirkular M152.

An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.

Betreff:
Felbdhut und Obstbau.

Es naht die Zeit der Obsiernte und steht vor allem eine reiche
Ernte an Acpfeln in Aussicht.
Es gilt daher, daß die Feldhüter mit erhöhtem Fleiße dem
Obstfrevel, der leider immer mehr überhand nimmt, entgegentreten
und Obstfrevler ohne Rücksicht zur Strafanzeige bringen. Es ist
selbstverständlich, daß die Feldhüter auch dem Obstschutze an den
Distriktsstraßen ihr Augenmerk zu widmen haben und nicht etwa
glauben, daß dafür die Straßenwärter da seien.
Soweit nötig, sind sog. Ehrenschützen aufzustellen; einige Ge—
meinden, welche dies bisher schon getan haben, haben mit diesem In—
stitute recht gute Erfahrungen gemacht.
Nach den Satzungen der meisten Obstbauvereine sind die Ver—
einsmitglieder bei Meidung einer Ordnungsstrafe zu Gunsten der Ver—
einskasse verpflichtet, jeden Feld- und Obstfrevler zur Strafanzeige
zu bringen.
Wird diese Bestimmung genau gehandhabt und walten die Feld⸗—
—E
allem in der Nacht und besonders in der Morgen-Dämmerung, so
kann und wird dem überhand nehmenden Obstfrevel kräftig gestenert
werden.

Die Feldhüter sind demgemäß mit strengen Weisungen zu ver—
sehen; gegen säumige Bedienstete ist disziplinär einzuschreiten. Die
Obstbauvereine sind verständigt.

Schlosser.
            
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