Full text : 1910 (0011)

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Zjährigen Dienstzeit nicht selten verlegt und verloren, wodurch den
Versicherten später Anstände und Unannehmlichkeiten, unter Umständen
aber auch empfindliche Nachteile erwachsen können.
Es empfiehlt sich daher, daß diese Mannschaften die Quittungs⸗
karten, gleichviel ob sie vollgeklebt sind oder nicht, oder aber auch
gar keine Marke enthalten, vor ihrem Einrücken beim Bürgermeister⸗
amt ihres bisherigen Wohnortes zur Aufrechnung und Einsendung
an die Versicherungsanstalt abliefern und sich nach der Entlassung
vom Militärdienst neue Karten ausfertigen lassen.
Die Bürgermeisterämter werden daher beauftragt, die in Be—
tracht kommenden Militärpflichtigen jeweils zur Abgabe ihrer Quittungs—
karten zu veranlassen und diese der Versicherungsanstalt in Speyer
einzuschicken.

J. V.
Muller.

Homburg, den 22. Juli 1812.

Zirkular.

An die Bürgermeisterämter
des Kantons Landstuhl.

Betreff:
Amtstag in Landstuhl.

Der nächste Amtstag in Landstuhl findet am Diens—⸗
tag, den 2. August 1910, vormitt. von 9-12 Uhr
im Stadthause zu Landstuhl statt.
Die Bürgermeisterämter des Kantons Landstuhl werden unter
Bezugnahme auf das Zirkular vom 15. September 1903, betreffend
Einführung eines auswärtigen Amtstags in Landstuhl, beauftragt,
dies sofort im Gemeindebezirk in ortsüblicher Weise bekannt zu geben.
Schlosser.
            
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