Full text : 1910 (0011)

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Die Unterstützungsgesuche sind, soweit nicht Ziff. IV. 6 in Frage
kommt, alljäͤhrlich bis län gstens 1. Oktober anher in Vorlage
zu bringen. Bei Nichteinhaltung des Termins wäre zu gewärtigen,
daß die betreffenden Gesuche für das folgende Jahr zurückgestellt
werden.

Die Anortdnungen in Zirkular Nro. 902 vom Jahre 1908
dann in Zirkular Nro. 80 vom Jahre 1909 werden aufgehoben.—
ESchlosser.

Nr. 5337 D.

Homburz, den 8. Jult 19 19,

Zirkular M137.

Betreff:
Verwendung der Mittel der Wittels⸗
bacher Landesstiftung für 1910

Unter Hinweis auf Zirkular Nro. 539 von 1885, den Schlußsatz
in Zirkular Nr. 17 von 1888 und Zirkular Nro. 152 von 1906
erhalten die Buͤrgermeisterämter Auftrag, etwaige Gesuche um Unter⸗
stützung aus Mitteln der Wittelsbacher Landesstiftung und Antrage
auf Auszeichnungen selbständiger Handwerker für herbvorragende
Leistungen auf dem gewerblichen Gebiete, insbesondere für Ausbildung
tuüͤchtiger Lehrlinge bis längstens 15. September lfd. Irs.
anher in Vorlage zu bringen.
Der für die Anbringung der Gesuche gesteckte Termin ist sofort
ortsüblich bekannt zu geben und sind die Gesuche genau nach Maß—
gabe der im Gesetz- und V.Bl. von 1880 S. 564 abgedruckten
Statuten zu instruieren. Auch sind die Vorstände der Gewerbevereine
und der Innungen entsprechend zu verständigen.

Muͤller.
            
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