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abnorm ungünstigen. Witterung das Abbinden des Mörtels, ins—
besondere beim Bruchsteinmauerwerk, — auch bei Zusatz von Zement —
unmöglich ist. Hier erscheint der Moͤrtel nach längerer Zeit noch
als breiige Masse. Das Mauerwerk muß sonach bei der geringsten
Erschütterung, welche durch das Steinlangen, Aufbringen der Gebälke,
Herstellung von Gewölben ꝛc. hervorgerufen wird, in Bewegung
kommen und sonach zum Einstürzen gebracht werden.
Im Interesse der Bausicherheit empfiehlt sich daher, die Roh⸗
bauarbeiten bis zum Eintritt besserer Wilterung vorerft einzustellen.
Hievon sind die Baugewerbetreibenden des Bezirks mit dem
Hinweise zu verstaͤndigen, daß bei Nichtbeachtung dieser Mahnung
ihnen ev. Strafeinschreitung nach F 380 R.St.⸗G.-B. droht, abge—
sehen von an härteren Strafen, die die Beteiligten treffen, wenn durch
das ordnungswidrige Bauen Menschen verletzt oder getötet werden.
Müller.
Rr. 5316 D
Homburg, den 7. Zuli 1910.
Zirkular Me 136.
An die Bürgermeisterämter und
die Obstbauvereine des Bezirks.
Betreff:
Zuschüsse für Obstbau.
Für die Behandlung der Gesuche um Gewährung staatlicher
Unterstützungen zur Förderung des Obstbaues ist nunmehr Ziff. IV
mit Ziff. J der Entschließung des K. Staatsministeriums des Innern
vom 22. Juni 1910, Min.-Amtsbl. S. 419, maßgebend. Bei der
Instruierung der Gesuche sind die ministeriellen Anordnungen genau—
estens zu beachten. e e