Full text : 1910 (0011)

230

Fischereiinteressenten entsprebend aufzukläören. Tie Polizeorgare
sind mit den nötigen Weisungen zu verseben und ist über des Auf—
treten der Krankheit sofort zu berichten.

„In letzter Zeit wurden in rerschiedenen Flußläufen neuerdings
Fälle von Fischfurunkulose festgestellt. Wie schon in der Ent—
schließung veom 1. Juli 1909 (M.-A.“Bl. S. 558) hervorgehoben
ist, handelt es sich dabei um eine sehr leicht übertragbare, dem Fisch—
bestande besonders gefährliche Krankheit. Nach den Gutachten der
K. Biologischen Versuchsstatien für Fischerei und des K. Landes—
inspekters für Fischzucht sind weitgehende Vorsichtsmaßnahmen ge—
boten, um einer epidemischen Verbreitung der Krankheit vorzubeugen.
Vor allem ist darauf hixzuwirken, daß alle Flußläufe und Bäche
genau beobachtet, tote Fische aus den Gewässern sofort entfernt und
durch Begießen mit Kalkmilch und Vergraben unschädlich gemacht
werden. Um ein Bild über die Verbreitung und den Verlauf der
Fischkrankheit zu erhalten, sind einzelne Stücke verendeter Fische au
die K. Biologische Versuchsstation für Fischerei jeweils sofort einzu—s
senden. Bei der Wichtigkeit einer wirksamen Bekämpfung dieser den
Fischbestand ganzer Flußläufe bedrohenden Krankheit ist darauf hinzu—
wirken, daß neben den Fischereiinteressenten weitere Kreise sich an dem
Ueberwachungsdienste an den Flußläufen und Bächen tatkräftig be—
teiligen. Hierzu erscheinen insbesondere die Bezirks- und Distrikts—
tierärzte, die Tierzuchtinspektoren, sowie die landwirtschaftlichen Wan⸗
derlehrer, dann das Personal der Forstämter, der Straßen- und Fluß—
bauämter, der Wildbachverbauungssektionen und der Kulturbauämter,
ferner die Gendarmeriemannschaften, fowie die Gemeindediener und
Flurwächter als berufen.
Die Distriktsverwaltungsbehöden haben hiernach das Weitere ein—
zuleiten, mit den in Betracht kommenden Behörden und Beamten in
geeignetes Benehmen zu treten. Ueber das Auftreten der Krankheit
ist anher zu berichten.“

Schlosser.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.