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Nro. 4848 D.
Homburg, den 27. Juni 1810.
Zirkular M130.
An die Bürgermeisterämter, und
Gendarmeriestationen des Bezirks.
Betreff:
Die Jahresberichte der Untersuchungs—
anstalten für Nahrungs- und Genuß—
mittel für 18089.
Im Vollzuge einer höchsten Entschließung wird folgendes bekannt
gegeben.
1) In den Berichten der Untersuchungsanstalten in München
und Speyer wird hervorgehoben, daß der mangelhafte Vollzug des,
Reichsgesetzes vom 15. Juni 1897, betr. den Verkehr mit Butter,
Käse, Schmalz u. s. w. fortgesetzt zu Erinnerungen Anlaß bietet und
daß die Zahl der Beanstandungen, welche die Anstaltsbeamten geleg—
entlich der Besichtigungen in Gemeinden wegen Nichtbeachtung der
Vorschriften über den Anschlag „Verkauf von Margarine“ und über
die Beschaffenheit der Einwickelpapiere im Einzelverkauf (Hß 1 und 2
des Gesetzes) zu erheben haben, sehr groß ist.
Die Ortspolizeibehörden werden daher darauf hingewiesen,
daß es ihre Pflicht ist, bei Vornahme der Lebensmittelkontrolle auch
die Beobachtung der bezeichneten Vorschriften zu überwachen und durch
eifrige Nachschau die bestehenden Mißstände abzustellen.
2. Nach den Beobachtungen mehrerer Untersuchungsanstalten finden
auch die Vorschriften der Verordnung vom 14. Juli 1908, betr. den
Verkehr mit Essigsäure (R.G-Bl. Seite 475) keine genügende BeÂ
achtung. Der Verkauf von Essigsäure im Detail aus Korbflaschen
wurde wiederholt beanstandet, ebenso waren vielfach die Flaschen mit
dem vorgeschriebenen Sicherheitsverschluß noch nicht angeschafft und