Full text : 1910 (0011)

207

Nro. 2848 D.

Dorrburg, den 11. Juni 1810.

Zirkular He 117.

An die Bürgermeisterämter, die
k. Lokal- und Distriktsschulin—
spektionen, sowie die Lehrpersonen
des Bezirks.

Betreff:
Neberweisungen der Schüler.

Verschiedere Vorkommnisse der letzten Zeit, insbesondere aber
ein mir vorliegender Fall, daß ein Lehrer die Ueberweisung eines
Sonntagschülers ein Jahr lang unterließ und sich damit zu entschuldigen
suche, er habe die Ueberweisung vergessen, geben Veranlassung,
auf die bestehenden Vorschriften hinsichtlich der Ueberweisung der Schüler
zur sorgfältigen Behandlung der Ueberweisungen hinzuweisen.
Gine Ueberweisung kann nicht vergessen werden; denn der Lehrer
muß jeden Schüler solange in seiner Schülerliste führen, bis er ihn
foͤrmlich überwiesen' hat; solange er ihn aber nicht überwiesen hat,
muß er jedes Fernbleiben vom Unterrichte als Schulversäumnis ein—
tragen. Der Lehrer muß sonach bei jeder Unterrichtsstunde an die
unterlassene Ueberweisung eriunert werden.
Jede Vernachlässigung im Ueberweisungsverfahren seitens der
Lehrpersenen werde ich künftig auf das Strengste disziplinär ahnden.
—Diek! Lokal- und Distriktsschulinspektionen ersuche ich, mir
allenfallsige Mängel jeweils mitteilen zu wollen.

Schlosser.
            
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