Homburg, den 1. Januar 19810.
Zirkular M 4.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Das Militärersatzgeschäft für 1910.
Die Vorarbeiten für das Militärersatzgeschäft haben nunmehr
zu beginnen.
1) In jeder Gemeinde sind daher sofort die in d 57 der Wehr—
ordnung vom 19. Januar 1889 — G.-V.«“Bl. Nro 8 —
vorgeschriebenen Bekanntmachungen zu erlassen, wonach gemäß
F 25 der Wehrordnung sich alle Militärpflichtigen, über deren
Dienstpflicht noch nicht endgültig entschieden ist,
in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1910
zur Stammrolle anzumelden haben.
2) Es sind also anzumelden nicht allein alle in der Zeit vom
1. Januar bis 314. Dezember 1890 geborenen,
sondern auch die wegen häuslicher und sonstiger Verhältnisse
oder wegen unentschiedener Tauglichkeit zuruͤckgestellten, die
eingewanderten und etwa übergangenen Militärpflichtigen früherer
Altersklassen.
3) Die Anmeldung hat bei dem betr. Bürgermeisteramte des—
jenigen Ortes zu geschehen, an welchem der Militärpflichtige
seinen dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz hat.
Es ist darauf zu sehen, daß bei allen Anmeldungen, welche
nicht im Geburtsorte selst erfolgen, das vorgeschriebene
kostenfrei auszufertigende Geburtszeugnis vorgelegt wird.