Full text : 1910 (0011)

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gewerbeschein verloren. Genannter Schein wird für ungültig er—
klärt und wird ꝛc. Kunz ein Duplikat-Schein erteilt.
Dies ist in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu machen.

3. B.
Littig.

Xro. 4173 D.

domburg, den 31. Mai 1910

Zirkular M104.

Betreff:
Feststellung der Anbauflächen
im Jahre 1910.

Unter Bezugnahme auf das diesamtliche Zirkular vom 15. Mai
1899 Nro. 46 folgen unter Umschlag die Formulare für die Fest—
stellung ber Anbauflächen des Jahres 1910.
Außer dem zur Erhebung bestimmten, mit dem Amässiegel des
K. Statistischen Landesamts versehenen Formulare, in welchem die
Anbauflächen von 1909 bereits handschriftlich vorgemerkt sind, ist für
jede Gemeinde ein zweites (leeres) Exemplar beigefügt, das gleich—
falls auszufüllen, aber in der Gemeinderegistratur aufzubewahren ist.
Die Bürgermeisterämter werden besonders darauf aufmerksam
zemacht, daß die in dem Erhebungsformular auf der Rückseite bei—
gefügten Bemerkungen genaum zu beachten sind.
Fragebogen, welche die Angaben der Anbauflächen aus dem Vor—
jahre und das Amtssiegel des K. Statistischen Landesamts nicht ent⸗
halten, werden gegen das eigentliche Erhebungsformular sogleich an
die betreffenden Gemeinden zurückgegeben.
            
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