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Ar. 1477 D.
Homburg, den 28. Mai 1910.
Zirkular M98.
Betreff:
Vollzug des Viehseuchengesetzes, hier
Veseitigung der an ansteckenden Krank—
heiten gefallenen Tiere.
Unter Abänderung des Zirkulars Nro. 30 vom 3. Februar
1906 wird hiermit die den Schutzleuten von Homburg zu zahlende
Entschädigung für die Ueberwachung der unschädlichen Beseitigung
der an ansteckenden Krankheiten gefallenen Tiere im Einveruehmen
mit dem k. Bezirkstierarzte für jeden Fall auf zwei Mark festgesetzt.
J. V.
Müller.
Homburg, den 20. Mai 1915.
A
An die Bürgermeisterämter
des Kantons Landstuhl.
Betreff:
Amtstag in Landstuhl.
Der nächste Amtstag in Landstuhl findet am Diens—⸗
tag, den 7. Juni 1910, vormitt. von 9—–12 Uhr
im Stadthause zu Landstuhl stati.
Die Bürgermeisterämter des Kantons Landstuhl werden unter
Bezugnahme auf das Zirkular vom 15. September 1903, betreffend
Einführung eines auswärtigen Amtstags in Landstuhl, beauftragt,
dies sofort im Gemeindebezirk in ortsüblicher Weise bekannt zu geben.
Schlosser.