Full text : 1910 (0011)

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werden, daß ihn deren Armenpflegschaftsrat zur Erfüllung seiner
Unterhaltspflicht auffordern läßt, und daß deren Vernachlaässigung
nach den vorliegenden Verhandlungen bereits zum Eingreifen der
öffentlichen Armenpflege geführt hat.“
J. V.
Muͤller.

AA

Homburg, den 10. Mai w10
Zirkular M 94.

Betreff:
Verleihung des Ehrenzeichens für Mit⸗
glieder der Feuerwehren.
Nachstehend folgt Abdruck einer Regierungsentschließung vom
7. Ifd. Mis. zur Bekanntgabe an die Feuerwehrkommandanten zur
Darnachachtung:
Es ist in diesem Jahr vorgekommen, daß einem Feuerwehrmann
das Ehrenzeichen für 25jährige Dienstzeit verliehen wurde, obwohl
derselbe diese Auszeichnung bereits seit 4 Jahren besitzt. Der Fehler
lag darin, daß der Betrefsfende vom Feuerwehrkommando nicht als
bereits mit dem Chrenzeichen begnadet in der Stammrolle geführt
und so wiederholt für die Verleihung des Ehrenzeichens vorgeschlagen
wurde.

Um solch unliebe Versehen künftig tunlichst hintanzuhalten, sind
die Feuerwehrkommandos anzuweisen, entweder alphabetische Listen
der bereits mit dem Ehrenzeichen Dekorierten herzustellen und evident
zu halten, oder in den Stammrollen bei den Namen der bereits
Ausgezeichneten entsprechenden Vermerk (etwa durch Unterstreichen
mit roter Tinte) zu machen.
Vor Unterbreitung der Vorschläge für Verleihung des Ehren—
zeichens haben die Kommandos durch Vergleich mit den Listen bzw.
den Stammrellen sich zu überzeugen, ob die Vorgeschlagenen nicht
bereits mit dem Ehrenzeichen dekoriert sind.
J. V.
Muͤller.
            
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