Full text : 1910 (0011)

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Nr. 7317 der Leichenmangel bei den anatomischen Instituten nament⸗
lich in Würzburg und Erlangen einen solchen Grad erreicht, daß
ein ordnungsmäßiger anatomischer Unterricht den größten Schwierig—
keiten unterliegt. Auch der chirurgische Unterricht wird durch den
Mangel schwer beeinträchtigt.
Die Distriktsverwaltungsbehörden haben deshalb den unterstellten
Armenpflegen und örtlichen Polizeibehörden den ganzen Inhalt der
angeführten Ministerialentschließung vom 23. März 1908 wieder⸗
holt zur Kenntnis zu bringen.
Hiemit ist die Weisung zu verbinden in jedem einzelnen Falle der poli—
zeilichen Behandlung von Leichen, die unzweifelhaft auf Kosten der
Armenpflege beerdigt werden müssen, auf Ablieferung der Leiche an
die Universitäten hinzuwirken, indem die Beteiligten auf das hohe
Interesse der leidenden Menschheit an der Ausbildung der Aerzte
aufmerkam gemacht werden. Die Armenpflegen sind darüber aufzu—
klären, daß sie mit der Ablieferung der Leichen an die Universitäten
ihrer gesetzlichen Pflicht nach Art. 41 Abs. II Ziff. 3 des Armenge—
setzes genügen, da ja die Universitäten für kirchliche Aussegnung und
ordnungsmäßige Beisetzung der Leichen sich verbindlich gemacht haben.“
Schlosser.

Homburg, den 14. Mai 1810.

——A

An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.

Betreff:
Aushebungs- (Obersatz⸗) Geschäft
pro 1910.

Das diesjährige Aushebungs- (Oberersatz-) Geschäft findet am
22., 23, 25., 27., 28. und 30. Juni Iifsd. Irs. im
Weber'schen Saale — Adolf Euler — dahier statt.
            
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