Full text : 1910 (0011)

177

Ar. 8466 D.

Homburg, den 2. Mai 1910.

Zirkular M38.

Betreff:
Mühlenbrände.

Die Zahl der Mühlenbrände hat in der Pfalz in auffälliger
Weise zugenommen. Seit Oktober v. Irs. sind in der Pfalz allein
9 Mühlen ganz oder teilweise durch Brand vernichtet worden, wofür
Entschädigungen im Gesamtbetrage von rund 280 000 . von der
Landes-Brandversicherungsanstalt allein festgesetzt werden mußten. Der
von den Privatgesellschaften für Zugehörungen und Vorräte dieser
abgebrannten und brandbeschädigten Mühlen gezahlte Betrag ist in
dieser Summe nicht inbegriffen.
Die Ursachen können regelmäßig nicht mit Sicherheit festgestellt wrden.
Doch gewinnt die Annahme immer mehr an Wahrscheinlichkeit, daß der
Rückgang in der Rentabilität der kleineren sowie der nach älterem
System eingerichteten Muͤhlen auch einen Rückgang des Interesses
am ungestörten Fortgang des Mühlenbetriebs und einen Mangel in
der Wachsamkeit und der Sorgfalt im Betriebe zur Folge habe.
Es besteht daher begründeter Anlaß, die Mühlenbesitzer zu einer
erhöhten Wachsamkeit und Sorgfalt aufzufordern.
Hiebei wird auf die Vorschriften des Brandversicherungsgesetzes
hingewiesen, wonach ein Brandschaden niemals zu einem Gewinn
führen darf. Im Schadensfalle wird nur der im Augenblick des
Brandes noch vorhandene Wert des Gebändes und der Einrichtungen
der Berechnung zugrunde gelegt. Die Entschädigung wird nur zum
Zwecke der Wiederherstellung desselben Gebäudes auf derselben Stelle
und in der gleichen Art ausbezahlt. Eine Verlegung der Baustelle,
eine Aenderung des Betriebs oder der Zweckbestimmung kann nur
bei außerordentlichen Verhältnissen, welche eine Aenderung als im
            
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