Nr. 40 D.
Homburg, den 8. Januar 1910
Zirkular M IL.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Vogelschutz
Im Hinblick auf die Ministerial-Entschließung vom 6. v. Mts.
M.⸗A.“Bl. S. 1084 ist umgehend zu erheben und zu berichten,
welche Vereine den Vogelschutz als Haupt- oder Nebenaufgabe in ihre
Zweckbestimmung aufgenommen haben. Es werden hauptsächlich
die Obstbau- und Geflügelzuchtvereine in Betracht kommen.
Schlosser.