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Nr. 3350 D.
Homburg, den 58. April 1910.
Zirkular M82.
An die
Buͤrgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Produltionserhebungen auf dem Ge—
biete der BNühlenindustrie.
Nachstehend folgt Abdruck einer Regierungsentschließung vom
283. April c. Nro. 12662 8 mit dem Auftrage, binnen 5 Tagen
ein entsprechend ausgefülltes Verzeichnis nach dem angegebenen
Muster vorzulegen oder Fehlanzeige zu erstatten.
„Zur Durchführung der vom Reichsamte des Innern eingeleiteten
Produktionserhebungen auf dem Gebiete der Mühlenindustrie ist ein
möglichst genaues Verzeichnis der vorhandenen Mühlenbetriebe er⸗
forderlich, welches Angaben über folgende Punkte enthalten muß:
1) Namen oder Firma aller Müller, Mühlengesellschaften,
sonstiger gewerblicher oder landwirtschaftlicher Betriebe, die Getreide
jeder Art (Roggen, Weizen, Spelzkern oder Dinkel, Gerste, Hafer,
Mais, Buchweizen) und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse mit
Ausnahme von Oelfrüchten zu Mehl, Kleie, Schrot oder sonstigen
Müllereierzeugnissen im Haupt- oder Nebenbetriebe verarbeiten,
2) deren Sitz mit Angabe des Verwaltungsbezirkes,
3) die Bemerkung, ob es sich um einen Hauptbetrieb, Nebeu—⸗
betrieb oder um eine Mühle handelt, die mit anderen gewerblichen
Betrieben derartig verbunden ist, daß sie abwechselnd mit ihnen be—
trieben wird (Wechselbetrieb).
Im Vollzuge höchster Entschließung vom 2. ds. Mts. ergeht
der Austrag, dementsprechend nach anliegendem Muster ein Verzeichnis