Full text : 1910 (0011)

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Nr. 3002 D

domburg, den 28. April 1910.

Zirkular Me78.

An die Bürgermeisterämter u.
k. Lokalschulinspektivnen des
Bezirks.

Betreff:
Bestrafuug der Schulversäumnisse.
Nach einer Mitteilung des Herrn Amtsanwaltes mehren sich
zwar, wohl veranlaßt durch das Zirkular Nr. 42 vom 22. Februar
19140, die Strafanzeigen wegen schuldhafter Schulversäumnisse; allein
die meisten dieser Strafanzeigen hatten keinen Erfelg, teils weil sie
zu spät, erst nach eingetretener Verjährung erstattet worden waren, teils
weil die zur Bestrafung noͤtigen Unterlagen fehlten. Ich muß zu meinem
Bedaͤuern daraus entnehmen, daß seitens der Bürgermeisterämter und
Ortsschulkommissienen den Ausführungen des erwähnten Zirkulares
nicht die Beachtung geschenkt worden ist, die ich unbedingt verlangt
habe. Soellte ich künftig wiederholt derartige Ungenauigkeiten au⸗
treffen, so werde ich unnachsichtig gegen säumige Bürgermeisterämter
disziplinär einschreiten.
Mit der größten Sorgfalt haben die Bürgermeisterämter die
Angelegenheit zu behandeln; im einzelnen mache ich wiederholt auf
folgendes aufmerksam:
1. Die Sitzungen der Ortéschulkemmission haben allmonai—
lich stattzufinden.
2. Zu den Sitzungen sind die Beteiligten] stets gegen schrift—
hichen Nachweis zu laden.
3. Die Beschlüsse der Ortsschulkommission sind sofort schrift—
lich niederzulegen und von den Anwesenden zu unterschreiben.
4. Die Beschlüsse der Ortsschulkommission sind den vor ihr Er—
schierenen mündlich gegen schriftlichen Nachweis, den Nichter—
            
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