Full text : 1910 (0011)

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Xro. 2808 D.

HRombura, den 9. April 1910.

Zirkular MAs 71.

An die Buͤrgermeisterämter
res Bezirks.

Betreff:
Vollzug des Gesetzes vom 5. April
1s88d, die Haltung und Körung der
Zuchtstiere.

Im Hinblick auf F 7 der Allerhöchsten Verordnung vom 16,
Juni 1888 Ziff. 16 bezeichneten Betreffs werden hiemit nachstehend
die Termine für die in den Gemeiunden des Bezirkes abzuhaltenden
Hauptkörungen mit dem Auftrage veröffentlicht, dieselben in den be—
reiligten Gemeinden bekannt zu geben, dem gemeindlichen Mitgliede
des Körausschusses, sowie den Zuchtstierbesitzern, welche ihre Zucht—
sriere zur Körung angemeldet haben, besenders davon Mitteilung zu
machen und den Publikationsnachweis dem Vorsitzenden des
Körausschuises für den Distrikt Homburg dem k. Bezirkstierarzt in
Homburg, für den Distrikt Landstuhl dem Distriktstierarzt in Land—
stuhl und für den Distrikt Waldmohr dem Tistriktstierarzt in Schöneu—
berg vorzulegen.
BGleichzeitig iit bekannt zu geben, daß nur diejenigen Privat—
zuchtstiere angekört werden, welche bis zur Hauptkörung dem Orts—
porstande angemeldet sind.

Schlosser.
            
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